Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Beratungs-, Trainings-, Coaching- und Online-Dienstleistungen von Bernd Wiest Consulting
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Leistungen und Geschäftsbeziehungen von Bernd Wiest Consulting, insbesondere im Bereich Beratung, Training, Workshops, Coaching, Vorträge, Moderation, Konzeption digitaler Lernangebote, Wissensmanagement, KI-bezogene Qualifizierung, Online-Programme, digitale Inhalte sowie sonstige Dienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.3 Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektvereinbarungen, Auftragsbestätigungen und Leistungsblätter gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor. Ergänzend gelten diese AGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot, auf der Buchungsseite oder in der Auftragsbestätigung konkret beschriebene Leistung.
2.2 Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- strategische Beratung zur digitalen Transformation, KI-Nutzung, Governance, Wissensarbeit und Organisationsentwicklung,
- Trainings, Workshops, Inhouse-Formate, Keynotes, Impulse und Moderation,
- Einzel- und Team-Coaching, Sparring und Umsetzungsbegleitung,
- Konzeption, Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lernangebote, Akademien, Lernplattformen und Wissenssysteme,
- digitale Produkte, Kursunterlagen, Vorlagen, Arbeitsmaterialien, Leitfäden, Video- oder Online-Inhalte,
- zeitlich befristete oder dauerhafte Zugänge zu Online-Angeboten, Mitgliederbereichen oder Wissensbibliotheken.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, schuldet Bernd Wiest Consulting Dienstleistungen, also ein fachgerechtes Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder organisatorischen Erfolg.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Annahme eines Angebots,
- Bestätigung einer Buchung durch Bernd Wiest Consulting,
- elektronische Buchung über eine Website oder Plattform und anschließende Bestätigung, oder
- Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers.
3.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
4. Leistungsumfang und Leistungserbringung
4.1 Umfang, Inhalt, Zielsetzung, Format, Termine und Ort der Leistungserbringung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
4.2 Bernd Wiest Consulting ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise digital, hybrid oder vor Ort zu erbringen, soweit dies dem vereinbarten Zweck nicht widerspricht.
4.3 Bernd Wiest Consulting ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete freie Mitarbeitende oder fachkundige Dritte einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.
4.4 Inhaltliche Beispiele, Empfehlungen, Modelle, Workflows, Checklisten oder Demonstrationen dienen der fachlichen Orientierung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder verbindliche IT-Sicherheitsberatung dar, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
5.2 Verzögerungen, Mehraufwände oder Qualitätsminderungen, die auf verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Bernd Wiest Consulting. Hierdurch entstehender Zusatzaufwand kann nach den vereinbarten oder üblichen Tagessätzen/Stundensätzen gesondert berechnet werden.
5.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass teilnehmende Personen die technischen Voraussetzungen für Online-Formate erfüllen und betriebsinterne Freigaben oder Abstimmungen vorliegen.
6. Termine, Verschiebungen, Ausfall
6.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich, sobald sie von beiden Seiten bestätigt wurden.
6.2 Vom Auftraggeber gewünschte Verschiebungen oder Absagen bereits bestätigter Einzeltermine, Coachings, Workshops oder Inhouse-Trainings sind nur in Textform wirksam.
6.3 Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Ausfallhonorare:
- bis 21 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei,
- 20 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 40 % des vereinbarten Honorars,
- 7 bis 3 Kalendertage vor dem Termin: 60 % des vereinbarten Honorars,
- ab 2 Kalendertagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars.
6.4 Bereits angefallene Reise-, Vorbereitungs-, Produktions- oder Fremdkosten sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie nicht mehr stornierbar sind.
6.5 Bernd Wiest Consulting ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, technischen Ausfällen oder unvorhersehbaren Verhinderungen, angemessen zu verschieben. Bereits gezahlte Vergütungen für nicht nachholbare Leistungen werden in diesem Fall erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen vorbehaltlich Ziffer 15 nicht.
7. Honorare, Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Buchungsseite ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.3 Bei Projekten mit einem Volumen von mehr als 2.500 EUR netto kann Bernd Wiest Consulting angemessene Abschlagszahlungen verlangen, insbesondere für Konzeption, Reservierung von Leistungskapazitäten, Reisebuchungen oder Produktionsaufwände.
7.4 Für Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungen, Spesen, Raummieten, Plattformkosten, Lizenzkosten, Fremdleistungen oder Materialkosten gelten die individuellen Vereinbarungen; andernfalls werden diese nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
7.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
8. Online-Leistungen und digitale Zugänge
8.1 Bei Online-Trainings, Webinaren, digitalen Kursen, Mitgliederbereichen oder sonstigen Online-Diensten erhält der Auftraggeber bzw. die jeweils berechtigte nutzende Person ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
8.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Eine gemeinsame Nutzung von Einzelzugängen durch mehrere Personen ist unzulässig, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8.3 Bernd Wiest Consulting ist berechtigt, digitale Angebote technisch weiterzuentwickeln, Inhalte zu aktualisieren, Formate anzupassen oder einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vertragliche Kern der Leistung erhalten bleibt.
8.4 Vorübergehende technische Einschränkungen, Wartungsfenster oder aus Drittplattformen resultierende Ausfälle lassen den Vergütungsanspruch nicht entfallen, soweit sie nur unerheblich oder vorübergehend sind.
9. Nutzungsrechte an Unterlagen, Konzepten und Inhalten
9.1 Sämtliche von Bernd Wiest Consulting zur Verfügung gestellten Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Trainingsmaterialien, Templates, Modelle, Grafiken, Videos, Audioinhalte, Arbeitsblätter und digitalen Produkte sind urheberrechtlich geschützt.
9.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den überlassenen Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke im vertraglich vorausgesetzten Umfang.
9.3 Nicht gestattet sind insbesondere:
- Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte,
- öffentliche Zugänglichmachung außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks,
- Veröffentlichung in Intranets, Lernplattformen oder Wissensdatenbanken über den vereinbarten Umfang hinaus,
- Aufzeichnung, Vervielfältigung oder systematische Dokumentation von Live-Trainings ohne vorherige Zustimmung.
9.4 Individuell für den Auftraggeber erstellte Arbeitsergebnisse dürfen für dessen eigene betriebliche oder behördliche Zwecke genutzt werden. Vorbestehende Methoden, Modelle, Frameworks, Bausteine, Vorlagen und Know-how von Bernd Wiest Consulting verbleiben im Eigentum von Bernd Wiest Consulting.
10. Besondere Bedingungen für KI-bezogene Leistungen
10.1 Leistungen zu Künstlicher Intelligenz, Prompting, Governance, Automatisierung, Wissensarbeit oder digitalen Workflows erfolgen nach bestem fachlichem Wissen auf Basis des zum Leistungszeitpunkt verfügbaren Erkenntnisstands.
10.2 Bernd Wiest Consulting schuldet keine rechtliche oder regulatorische Freigabe eines KI-Einsatzes. Empfehlungen ersetzen insbesondere keine Einzelfallprüfung zu Datenschutz, Geheimnisschutz, Mitbestimmung, Informationssicherheit, Vergaberecht, Berufsrecht oder sektoraler Regulierung.
10.3 Ergebnisse aus KI-Systemen können unvollständig, fehlerhaft, verzerrt oder veraltet sein. Der Auftraggeber bleibt für Prüfung, Freigabe, fachliche Bewertung, organisatorische Umsetzung und rechtssicheren Einsatz eigenverantwortlich.
10.4 Sofern Bernd Wiest Consulting im Auftrag des Auftraggebers mit KI-Tools, Drittplattformen oder Automatisierungssystemen arbeitet, erfolgt dies nur im vereinbarten Umfang. Für Leistungen, Verfügbarkeit, Modellverhalten oder Richtlinien von Drittanbietern wird keine Gewähr übernommen.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden.
11.2 Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Unterlagen, Strategien, Projektinformationen, nicht öffentliche Daten, Zugangsinformationen sowie als vertraulich gekennzeichnete Inhalte.
11.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverstoß bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenzulegen sind.
12. Datenschutz
12.1 Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
12.2 Soweit für die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
12.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Bernd Wiest Consulting datenschutzrechtlich zulässig ist und auf das notwendige Maß beschränkt wird.
13. Abnahme bei Werkleistungen
13.1 Soweit ausnahmsweise eine Werkleistung geschuldet ist, wird das Arbeitsergebnis nach Bereitstellung oder Übergabe vom Auftraggeber unverzüglich geprüft.
13.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder das Arbeitsergebnis produktiv nutzt.
13.3 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
14. Mängel, Beanstandungen
14.1 Beanstandungen sind unverzüglich nach Kenntnis, bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform mitzuteilen.
14.2 Bei berechtigten Mängeln ist Bernd Wiest Consulting zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
14.3 Für inhaltliche Bewertungen, subjektive Lernerfolge, strategische Entscheidungen des Auftraggebers oder unterbliebene Umsetzungsergebnisse wird keine Gewähr übernommen.
15. Haftung
15.1 Bernd Wiest Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf die Vergütung beschränkt, die für die betreffende Einzelbeauftragung oder den betroffenen Leistungsteil tatsächlich gezahlt wurde. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Datenverluste, Reputationsschäden oder erwartete Einsparungen ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
15.5 Für den Verlust von Daten haftet Bernd Wiest Consulting nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, risikoadäquater Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
16. Höhere Gewalt
16.1 Ereignisse höherer Gewalt, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Strom- oder Internetausfälle, behördliche Maßnahmen, Pandemielagen, Naturereignisse, Cyberangriffe, Ausfälle von Kommunikations- oder Plattformdiensten oder sonstige unvorhersehbare, von keiner Partei zu vertretende Ereignisse befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten.
16.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer der Störung.
17. Laufzeit und Kündigung
17.1 Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
17.2 Bei laufenden Beratungs-, Coaching-, Support- oder Online-Zugangsverträgen gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
17.3 Fehlt eine ausdrückliche Regelung, sind laufende Verträge mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.
17.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und verbindlich reservierte Aufwände sind im Kündigungsfall zu vergüten.
18. Referenznennung
18.1 Bernd Wiest Consulting ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers nach vorheriger Abstimmung als Referenz zu nennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
18.2 Ohne ausdrückliche Zustimmung werden keine vertraulichen Projektdetails, Kennzahlen oder internen Ergebnisse veröffentlicht.
19. Besondere Bedingungen für öffentliche Auftraggeber
19.1 Für Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor gelten zusätzlich die jeweils einschlägigen vergabe-, haushalts- und verwaltungsrechtlichen Vorgaben.
19.2 Soweit zwingende vergaberechtliche oder haushaltsrechtliche Regelungen einzelnen Bestimmungen dieser AGB entgegenstehen, gehen die zwingenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben vor. Im Übrigen bleiben diese AGB anwendbar.
19.3 Besondere Dokumentations-, Nachweis-, Sicherheits- oder Vertraulichkeitsanforderungen öffentlicher Auftraggeber sind vor Vertragsschluss klar zu benennen. Mehraufwand hieraus kann gesondert vergütet werden, sofern er im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten war.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Bernd Wiest Consulting.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
20.4 Diese AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
Stand: 1. April 2026
Empfohlene Ergänzungen vor Veröffentlichung: konkrete Regelung für Abonnements/Mitgliedschaften, separate Verbraucherregelungen nur bei Bedarf, AV-Vertrag-Workflow, spezifische Reisekostenregelung, individuelle Stornostaffel für Großveranstaltungen, Hinweis auf technische Drittplattformen und ggf. englische Vertragsfassung für internationale Kunden.
